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Photovoltaikanlagen: Was Sie als Eigentümer wissen müssen

Photovoltaikanlagen (kurz: PV-Anlagen) wandeln Sonnenlicht direkt in elektrischen Strom um und sind daher ein wichtiger Baustein für alle, die ihre Energiekosten effektiv senken möchten. Grundsätzlich kann jede Privatperson eine PV-Anlage auf dem Dach installieren – was es dabei zu beachten gilt, verraten Ihnen Ihre Immobilienexperten von AJL Immobilien im Folgenden.

Für wen lohnt sich eine Photovoltaikanlage? 

Photovoltaikanlagen sind umweltfreundlich und auch rein wirtschaftlich eine lohnende Sache – wenn die Voraussetzungen stimmen. Grundsätzlich gilt: Am meisten profitieren Sie, wenn Sie als Eigentümer einen möglichst hohen Anteil des erzeugten Stroms selbst verbrauchen. Bei einer typischen PV-Anlage sind das etwa 30 Prozent, bei einer Anlage mit Batteriespeicher 50 bis 70 Prozent. Den Rest speisen Sie ins öffentliche Netz ein und erhalten dafür eine Einspeisevergütung.

Wie muss das Dach beschaffen sein? 

Auch die baulichen Gegebenheiten haben einen großen Einfluss auf die Effizienz einer Photovoltaikanlage. Folgende Bedingungen sind ideal: 

  • Dachfläche mit wenig Verschattung
  • stabile und asbestfreie Dachabdeckung
  • Südausrichtung
  • 30 Grad Dachneigung

Die Montage einer PV-Anlage auf einem Dach mit West- oder Ostausrichtung ist ebenfalls möglich und in einigen Fällen sogar empfehlenswert: Die Stromerzeugung verteilt sich hier besser über den Tag, so dass mehr Strom selbst verbraucht werden kann. Bei der Dachneigung ist der Spielraum leider nicht so groß: Liegt sie unter 25 Grad oder über 60 Grad, wirkt sich das negativ auf den Stromertrag aus.

Förderungen, Einspeisevergütung, Steuer 

Solaranlage auf einem Hausdach

Durch die Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) sind PV-Anlagen für Privathaushalte wieder deutlich attraktiver geworden. Die Änderungen treten zum 1. Januar 2023 in Kraft und betreffen unter anderem folgende Verbesserungen:

  • höhere Einspeisevergütungen
  • Wegfall der EEG-Umlage
  • Solarmodule dürfen im Garten aufgestellt werden, wenn das Hausdach nachweislich nicht geeignet ist
  • Umsatzsteuersatz von 0 Prozent für private PV-Anlagen mit Leistung bis 30 kWp

Außerdem entfällt für Photovoltaikanlagen, die ab dem 1. Januar 2023 in Betrieb genommen werden, die technische Vorgabe, dass nur 70 Prozent der Nennleistung ins öffentliche Netz eingespeist werden dürfen. Die Einspeisevergütung muss übrigens nicht beantragt werden: Die Netzbetreiber sind gesetzlich verpflichtet, den Strom von privaten PV-Anlagenbetreibern abzunehmen und nach den geltenden Bestimmungen zu vergüten.

Wenn Sie für Ihre Photovoltaikanlage eine Förderung in Anspruch nehmen möchten, ist dies ebenfalls möglich. So unterstützt beispielsweise die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) die Anschaffung von Photovoltaikanlagen mit zinsgünstigen Darlehen.

Sie wünschen weitere Informationen zum Thema Photovoltaik? Dann nehmen wir uns gerne Zeit für Sie und vermitteln Ihnen auf Wunsch Experten aus unserem Netzwerk. Schicken Sie uns eine E-Mail oder nutzen Sie unser Kontaktformular für Ihre Anfrage!

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